Die Guggugger (Kuckucks) und die Gamphoijer (brutbereite Hühner) nennen sich die Bewohner von Nieder- und Oberquembach gegenseitig. Die Kosenamen gehen wohl auf eine Erzählung der beiden Dörfer zurück, bei der sich eine Bauersfrau von Nieder- nach Oberquembach verirrte um ihr Vieh grasen zu lassen. Sie wurde dabei von einer Oberquembacher Bauersfrau erwischt und als Guggugg bezeichnet, da sie in fremden Nestern wüten würde. Die Entgegnung der Niderquembacher Frau war: „Wenn wir die Guggugger sind, dann seid ihr die Gamphoijer“.
Nieder- und Oberquembach sind beides Orte in der 1972 gebildeten Gemeinde Schöffengrund am nordöstlichen Rand des Hochtaunus. Die Geschichte der beiden Quembachs ist eng miteinander verwoben. Erstmals urkundlich erwähnt wurde Quembach („Quenenbach“) in einer im 13. Jahrhundert ausgestellten Urkunde. Hierbei wird es sich wohl um die südlichste Schöffengrund-Gemeinde Oberquembach gehandelt haben.
Oberquembach ist demnach der wesentlich ältere Ort, der sich an den zwei hier kreuzenden historischen Fernstraßen gebildet hat: der Wetzlarer Straße von Wetzlar an der Lahn durch den Taunus nach Frankfurt und der südlich gelegenen Heerstraße, die von Gießen an den Rhein nach Sankt Goarshausen führte.
Niederquembach wurde zwar bereits erstmals 1314 erwähnt, scheint aber erst Ende der 17. Jahrhunderts ein eigenständiger Ort geworden zu sein und bestand bis dahin aus vereinzelten Bauernhäusern. Der Quembach ist Namensgeber für beide Orte. Er entspringt bei Oberwetz und mündet bei Niederquembach in den Solmsbach.
Sehenswert in beiden Dörfern sind die historischen Ortskerne. Beide weisen ansehnliche und gut erhaltene Fachwerkbauten aus dem 18. und 19. Jahrhundert auf. Besonders erwähnenswert sind zudem die Oberquembacher Kirche von 1696 und die aus Stampflehm errichtete alte Schule von 1839.
In der Usinger Straße findet sich heute noch eine alte Linde, die als Gerichtslinde wesentlichen Anteil an der Bildung der Gemeinde Schöffengrund hatte. Hier war nämlich die Mahlstatt – der Sitz des Gerichts – an dem das Quembacher Gericht die Schöffen einberief, um Recht zu sprechen.
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